Die folgenden Grundsätze bilden die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber/Klient und gelten für sämtliche Dienstleistungen und Werke des Auftragnehmers. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie seitens des Auftragnehmers ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Die AGBs werden vom Auftraggeber/Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
Der Auftrag kann nur in schriftlicher Form erteilt werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Sämtliche im Vertrag vereinbarten Zahlungen sind nach erbrachter Leistung bei Honorarvorlage innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug von Skonti fällig. Ausnahme: Anzahlung, diese erfolgt nach Auftragserteilung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akontozahlungen zu verlangen.
Anfallende Barauslagen, Spesen sind gegen Rechnungsvorlage des Auftragsnehmers vom Auftraggeber/Klient zusätzlich zu ersetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen bzw. Honorarnoten in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber/Klient erklärt sich mit der Zusendung ausdrücklich einverstanden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
Es gilt als Gerichtsstand Wien. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber/Klienten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Stand der AGBs: 07.12.2013
